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Blauzungenkrankheit: Verschärfungen praktisch kaum umsetzbar

Pressemitteilung der Abgeordneten Schalk und Westphal

15.05.2019

Nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in einem Betrieb im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg Anfang dieses Jahres wurde auch unsere Region zur Restriktionszone. Tierhalter im Landkreis Ansbach müssen sich daher an besondere tierseuchenrechtliche Bestimmungen halten, um eine Verbreitung der für den Menschen ungefährlichen Krankheit zu vermeiden. In einer Bund-Länder-Besprechung wurden diese Bestimmungen nun verschärft, was erhebliche negative Folgen für die Tierhalter unserer Region haben wird. Die beiden Stimmkreisabgeordneten für den Bayerischen Landtag Manuel Westphal und Andreas Schalk unterstützen die viehhaltenden Betriebe und versuchen, mit Hilfe der Staatsregierung auf Bundesebene eine praktikablere Lösung zu erreichen. 

 

Nach der neuen Regelung dürfen ab dem 18. Mai nur noch geimpfte Tiere aus dem Sperrgebiet, zu dem auch der Landkreis Ansbach gehört, verbracht werden. Ursprünglich konnten auch Tiere nach einer negativen Blutuntersuchung außerhalb der Restriktionszone verkauft werden. „Die Verschärfung der Verbringungsregelung hat für unsere Tierhalter weitreichende Folgen: Dutzende Kälber müssten auf den Höfen verbleiben, obwohl für diese Tiere dort kein Platz ist. Dazu kommen erhebliche finanzielle Einbußen. Durch die Blutuntersuchung war auch ausreichend sichergestellt, dass nur gesunde Tiere die Restriktionszone verlassen und sich die Krankheit nicht weiter ausbreitet. Dazu kommt, dass bislang alle Untersuchungen in Bayern an Rindern negativ waren“, erklärten die Landtagsabgeordneten Andreas Schalk und Manuel Westphal am Rande der Sitzungen im Bayerischen Landtag.

 

Auch ist zu beachten, dass viele Tiere in unserer Region derzeit noch nicht geimpft wurden, da nicht genügend Impfstoff geliefert werden konnte. Der frühestmögliche Zeitpunkt zur Verbringung wäre 35 Tage nach der Impfung. Daher muss es Ziel sein, dass die bisherige Regelung bis mindestens 30. Juni 2019 oder sogar noch darüber hinaus gilt. Erst zu diesem Zeitpunkt wäre der Tierbestand flächendeckend geimpft, die Wartezeit erfüllt und ein Verbringen der Tiere wieder problemlos möglich.

„Um dies zu erreichen, haben wir gemeinsam mit anderen Abgeordneten der CSU-Fraktion ein Gespräch mit dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium initiiert. Weiterhin haben wir die Staatsregierung gebeten, die ursprüngliche Regelung über den 18. Mai hinaus fortzuführen, wozu jedoch die Zustimmung des Bundesministeriums erforderlich ist. Die Staatsregierung hat bereits Kontakt zum Bundesministerium aufgenommen, um ein Abweichen von der neuen Regelung zu erreichen“, führten die Abgeordneten weiter aus.

 

Andreas Schalk MdL

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