Die Landtagsabgeordneten Jürgen Ströbel, Manuel Westphal und Andreas Schalk unterstützen die Forderungen der Städte und Gemeinden aus der Region und setzen sich für eine zeitnahe Anpassung der Förderbedingungen von Sanierungen an Wasser- und Abwasseranlagen ein. Eine Evaluierung der bestehenden Förderrichtlinie ist für das kommende Jahr geplant, so dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, um solche Überlegungen einzubringen.
2016 ist auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion eine neue Regelung zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Wasserver- und Abwasserentsorgungsbereich in Kraft getreten. Die sogenannte Härtefallförderung soll besonders stark belastete Kommunen und Zweckverbände bei der Umsetzung von notwendigen Sanierungsmaßnahmen unterstützen und die Belastung der Bürger reduzieren. Ergänzt wird dies durch ein Sonderförderprogramm für kleinere Abwasserteichanlagen, mit dem die Nachrüstung bestehender Anlagen gefördert wird oder der Anschluss an leistungsfähige Kläranlagen unterstützt wird, was gerade in Westmittelfranken von erheblicher Bedeutung ist.
Diese Maßnahmen haben sich bereits bislang als ein sehr gutes und wichtiges Instrument zur Unterstützung der Kommunen erwiesen. Damit das Härtefallprogramm in unserer Region noch von mehr Kommunen angenommen werden kann, erscheint es sinnvoll, dass die Förderrichtlinien optimiert werden.
„Aus diesem Grund setzen wir uns für eine rasche Evaluierung ein und werden dabei auch Verbesserungsvorschläge einbringen, die unseren Bürgermeistern, aber auch uns besonders wichtig sind“, erklären die Landtagsabgeordneten Ströbel, Westphal und Schalk.
Die Abgeordneten weiter: „Die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben, die die Härtefallförderung regeln, sollten dahingehend angepasst werden, dass noch mehr Kommunen als bisher von einer Förderung profitieren können. Dazu müssen die bestehenden Härtefallschwellen abgesenkt werden. Außerdem möchten wir erreichen, dass die Befristungen, die für die Fördermöglichkeiten gelten, verlängert werden oder sogar gänzlich entfallen. Wichtig wäre in diesem Zusammenhang auch, dass die Änderungen rückwirkend in Kraft treten, so dass für Maßnahmen, die im vergangenen Jahr getätigt wurden, ebenfalls eine bessere Förderung greift.“
Bei der Härtefallförderung sind Fördersätze von 40 - 60 Prozent vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar 60 - 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abgerufen werden. Die Höhe der Zuwendung beim Sonderprogramm Abwasserteichanlagen orientiert sich an der Art des Vorhabens: Wird eine bauliche Nachrüstung durchgeführt, beträgt die Förderung 250 Euro je Einwohnerwert und maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beim Anschluss an eine leistungsfähigere Kläranlage richtet sich die Förderung nach der Länge des zu bauenden Kanals. Bei einem Verbundkanal beträgt die Zuwendung 150 Euro pro erstmalig gebauten Meter Abwasserkanal. Höchstgrenze ist hierbei 500.000 Euro. Die Fördersätze zeigen, welch effektive Förderung der Freistaat Bayern schon bisher für die Kommunen zur Verfügung stellt.
„Bereits bislang hat sich gezeigt, dass die Programme geeignete Instrumente sind, um unsere Kommunen bei Sanierungsmaßnahmen zu unterstützen. Durch die Absenkung der Härtefallschwellen würden noch mehr Kommunen als bislang von der Härtefallförderung profitieren. Wir haben unsere Position bereits in die Diskussion eingebracht und hoffen, dass wir hier weitere Erleichterungen für unsere Kommunen und Bürger erreichen können“, so die Abgeordneten.