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Keine Legendenbildung um VGH-Verlagerung

Gemeinsame Pressemitteilung von Alfons Brandl MdL und Andreas Schalk MdL

02.07.2021 | Andreas Schalk | Ansbach

Die CSU wollte eine Komplett-Verlagerung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nach Ansbach; an den Freien Wählern ist dieses Vorhaben nun gescheitert.

 

Die komplette Verlagerung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes nach Ansbach bleibt unser Ziel, auch wenn sie vorerst wohl gescheitert ist. Entgegen allen Legenden, die nun von interessierter Seite erdacht werden, war es einzig und allein die landespolitische Spitze der Freien Wähler, die diese Verlagerung verhindert hat. Im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern ist beiden Koalitionspartnern ein Vetorecht eingeräumt. Diese Karte haben die Freien Wähler bei der VGH-Verlagerung gespielt. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Vielleicht teilen die FW in München die Sichtweise manch bornierter Großstadtjuristen, die eine qualitativ hochwertige Verwaltungsrechtsprechung am Standtort Ansbach für unmöglich halten. (Ob das auch für Urteile gilt, die von den Ansbacher Senaten bisher gesprochen wurden…?)

Was für uns darüber hinaus völlig unverständlich ist, ist das Verhalten der regionalen FW-Landtagsabgeordneten Prof. Bauer und Hauber. Als gewählter Abgeordneter sollte man doch seinen Stimm- oder Wahlkreis vertreten, insbesondere bei Fragen konkreter Projekte und Vorhaben. Im Sinne seiner Heimatregion kann man dann auch mal anderer Meinung sein, als die eigene Fraktions- und Parteiführung.

 

Was allerdings gänzlich irritierend ist, ist der Verweis auf die Hochschulentwicklung in Ansbach als Alternative. Zum einen sind die Mittel für die drei weiteren Studiengänge der Fakultät Medien längst umfassend bewilligt, die Stellenbesetzungen laufen. Und zum anderen ist längst klar, dass die Barton Barracks – entgegen früherer Überlegungen der US-Army – auf absehbare Zeit überhaupt nicht für eine zivile Nutzung zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus vermitteln solche Äußerungen, dass es in München einen Topf gebe, in den jede Region mal reingreifen und sich eine Sache nehmen darf. Wie absurd falsch wäre solch eine Wahrnehmung.

 

Aber wir sind sicher, dass unsere FW-Kollegen das ganz genau wissen.

Der Verweis auf die Hochschule ist nichts anderes als ein plumpes Ablenkungsmanöver. Eine Ablenkung davon, dass für die Freien Wähler im Landtag der ländliche Raum, wenn es konkret wird, eben nicht die Priorität hat, die in Sonntagsreden gerne bemüht wird.

 

Ausdrücklich ausnehmen aus unserer Kritik möchten wir die örtlichen Freien Wähler, die sich klar zu der VGH-Verlagerung bekannt haben.“

Andreas Schalk MdL

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