Die aktuelle Berichterstattung in der Fränkischen Landeszeitung zur Städtebauförderung für die Stadt Leutershausen bedarf aus Sicht der Abgeordneten Artur Auernhammer (MdB), Andreas Schalk (MdL) und Helmut Schnotz (MdL einer sachlichen Einordnung. Die Darstellung erweckt den Eindruck, die Abgeordneten hätten eine Förderzusage gemacht oder eine Förderung öffentlich in Aussicht gestellt, obwohl eine abschließende Entscheidung noch nicht vorgelegen habe. Dieser Eindruck entspricht nicht dem tatsächlichen Ablauf.
Die gemeinsame Pressemitteilung der Abgeordneten Ende März 2026 beruhte auf den offiziellen Informationen, die den zuständigen Abgeordneten aus dem Bereich des zuständigen Ministeriums zur Verfügung gestellt wurden. Für die Stadt Leutershausen war darin eine Förderung in Höhe von 1,76 Millionen Euro ausgewiesen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen keinerlei Erkenntnisse vor, wonach diese Angaben bereits überholt oder durch eine gegenteilige behördliche Bewertung infrage gestellt worden wären. Die Regierung von Mittelfranken hat ausdrücklich bestätigt, dass die Prüfung des Verwendungsnachweises einschließlich der angezeigten Mehrkosten zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war und bis heute andauert.Vor diesem Hintergrund ist der durch die Berichterstattung entstandene Eindruck, die Abgeordneten hätten entgegen besserem Wissen falsche Aussagen getroffen, sachlich nicht haltbar.
„Politiker dürfen erwarten, dass ihre Aussagen fair und im richtigen Zusammenhang eingeordnet werden. Wenn aus einer sachlich auf Grundlage offizieller Informationen erfolgten Mitteilung nachträglich der Eindruck einer fehlerhaften Förderzusage konstruiert wird, entspricht dies nicht dem tatsächlichen Ablauf“, so die Abgeordneten.
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass weder Mandatsträger noch politische Vertreter über die endgültige Förderfähigkeit einzelner Kostenpositionen entscheiden. Diese Prüfung und die abschließende Bewilligung obliegen ausschließlich den zuständigen Verwaltungsbehörden.
Besonders bedauerlich ist, dass vor Veröffentlichung der Berichterstattung keine Rückfrage bei den betroffenen Abgeordneten erfolgte. Eine kurze Abstimmung hätte ermöglicht, den damaligen Informationsstand und die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten korrekt darzustellen. Eine ausgewogene Berichterstattung setzt voraus, alle wesentlichen Beteiligten anzuhören und deren Sichtweise angemessen einzubeziehen.
„Unser Anspruch bleibt eine transparente Information der Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehört aber auch, dass politische Verantwortung dort verortet wird, wo sie tatsächlich liegt“, betonen Artur Auernhammer, Andreas Schalk und Helmut Schnotz.