Mit der Verabschiedung der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) hat der Bayerische Landtag eine der wichtigsten familienpolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre getroffen. Für mich ist klar: Wer Familien stärken will, muss in die frühkindliche Bildung investieren. Genau das tun wir mit dieser Reform.
Unsere Kindertageseinrichtungen leisten Tag für Tag Großartiges. Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie viele weitere Beschäftigte begleiten unsere Kinder in einer entscheidenden Phase ihres Lebens. Gleichzeitig stehen viele Einrichtungen und ihre Träger seit Jahren vor großen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen. Deshalb war es höchste Zeit, die Kita-Finanzierung nach rund 20 Jahren grundlegend zu modernisieren.Mit der Reform erhöhen wir die staatliche Betriebskostenförderung dauerhaft um 25 Prozent. Bis zum Jahr 2030 stellt der Freistaat Bayern zusätzlich knapp drei Milliarden Euro für die Kinderbetreuung bereit. Bereits im laufenden Jahr wurden die Mittel um mehr als 280 Millionen Euro aufgestockt. Dieses Geld kommt dort an, wo es gebraucht wird – in unseren Kitas und bei den Menschen, die sich täglich mit großem Engagement um unsere Kinder kümmern.
Im Rahmen der Diskussion um die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) begegnet mir immer wieder die Sorge, den Kitas werde Geld weggenommen oder die Förderung gekürzt. Diese Befürchtung kann ich nachvollziehen – sie entspricht jedoch nicht den Tatsachen.
Fakt ist: Kein Euro wird aus dem Kita-System gestrichen. Im Gegenteil: Der Freistaat Bayern investiert künftig deutlich mehr in die Kinderbetreuung als bisher. Bis zum Jahr 2030 fließen knapp drei Milliarden Euro zusätzlich in unsere Kindertageseinrichtungen. Bereits 2026 wurde die staatliche Förderung um mehr als 280 Millionen Euro erhöht. Im Endausbau steigt die staatliche Betriebskostenförderung dauerhaft um 25 Prozent gegenüber dem Jahr 2025.
Das Geld verschwindet also nicht – es wird anders und einfacher verteilt. Bisher gab es zahlreiche einzelne Förderprogramme und Förderrichtlinien. Diese werden künftig gebündelt und in ein übersichtlicheres System überführt. Die bisherigen Mittel bleiben vollständig im Kita-Bereich und werden über den Qualitätsbonus sowie die neue Teamkräftepauschale an die Einrichtungen weitergegeben. Gerade dadurch profitieren Kitas von einer verlässlicheren und dauerhaft gesetzlich abgesicherten Finanzierung.
Die Reform ist kein Anlass für Beitragserhöhungen. Der Freistaat stellt den Kommunen und Trägern deutlich mehr Mittel zur Verfügung, um die Finanzierung der Einrichtungen zu stärken und die Beiträge für Familien möglichst stabil zu halten. Sollte es vor Ort dennoch zu Gebührenerhöhungen kommen, können diese nicht mit der BayKiBiG-Reform begründet werden.
Die bisherige Förderstruktur ist über viele Jahre gewachsen und zunehmend unübersichtlich geworden. Neben der regulären Kita-Finanzierung gab es zahlreiche Einzelprogramme und Zuschüsse mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Gleichzeitig kamen das Familien- und Krippengeld zwar direkt den Eltern zugute, trugen aber nicht dazu bei, die steigenden Personal- und Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen aufzufangen. Die Folge war: Die finanzielle Belastung der Kitas und ihrer Träger nahm zu, während der Verwaltungsaufwand immer größer wurde. Mit der Reform wird deshalb nicht weniger, sondern mehr Geld in das Betreuungssystem investiert. Die Mittel werden künftig stärker dort eingesetzt, wo sie die Qualität der Betreuung sichern, Fachkräfte entlasten und den Einrichtungen langfristige Planungssicherheit geben.
Als Landtagsabgeordneter freue ich mich, dass wir mit dieser Reform ein starkes Signal für Familien, Kinder, Kommunen und Träger setzen. Gute Bildung beginnt nicht erst in der Schule – sie beginnt bereits in der Kita. Deshalb investieren wir heute in die Chancen unserer Kinder von morgen. Das ist eine Investition, die sich für unsere gesamte Gesellschaft auszahlt.