Zum 1. Juli tritt in Bayern der Wassercent in Kraft. Mit der Einführung des Wasserentnahmeentgelts setzt der Freistaat einen weiteren wichtigen Baustein für den nachhaltigen Schutz des Grund- und Trinkwassers um. Ziel ist es, den bewussten und sparsamen Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser zu fördern und gleichzeitig gezielt in den Schutz und die Sicherung der Wasserversorgung zu investieren.
„Wasser ist unsere wichtigste Lebensgrundlage. Angesichts zunehmender Trockenperioden und der Herausforderungen des Klimawandels müssen wir heute Verantwortung übernehmen, damit auch zukünftige Generationen auf eine sichere und qualitativ hochwertige Wasserversorgung vertrauen können“, betont der Landtagsabgeordnete Andreas Schalk.Schutz statt neuer Einnahmequelle
Der Wassercent ist ausdrücklich keine neue Steuer, sondern ein zweckgebundenes Wasserentnahmeentgelt. Sämtliche Einnahmen fließen ausschließlich in Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen. Dazu gehören unter anderem Projekte zur Verbesserung der Wasserqualität, zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts, zur Grundwasseranreicherung, zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung sowie zur Förderung zukunftsfähiger Bewässerungskonzepte.
„Unser Ziel war von Anfang an klar: Der Wassercent muss dem Wasserschutz dienen und darf nicht zu einer allgemeinen Einnahmequelle des Staates werden. Jeder Euro kommt unmittelbar unserer wertvollsten Ressource zugute“, so Schalk.
Gerecht, fair und unbürokratisch
Die Regierungsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN haben bei der Ausgestaltung besonderen Wert auf eine einfache und praxistaugliche Umsetzung gelegt. Der Wassercent folgt den Grundsätzen gerecht, fair, einfach und nachhaltig.
Erhoben werden 10 Cent je Kubikmeter entnommenen Grundwassers, wobei eine Entgeltpflicht erst bei einer jährlichen Gesamtentnahme von mehr als 5.000 Kubikmetern entsteht. Zahlreiche Ausnahmen sorgen dafür, dass Nutzungen im öffentlichen Interesse sowie bestimmte landwirtschaftliche oder energiebezogene Anwendungen nicht zusätzlich belastet werden.
Gleichzeitig wurde bewusst auf zusätzliche Bürokratie verzichtet. Anstelle neuer Kontrollpflichten setzt Bayern auf digitale Verfahren sowie auf Vertrauen und Eigenverantwortung der Betroffenen.
Moderne Wasserpolitik für Bayern
Mit der Reform des Bayerischen Wassergesetzes wird nicht nur der Wassercent eingeführt. Gleichzeitig erhält die öffentliche Trinkwasserversorgung künftig Vorrang bei Wasserentnahmen. Wasserrechtliche Verfahren werden digitalisiert und beschleunigt, der Hochwasserschutz weiter gestärkt und Kommunen bei Hochwasserschutzmaßnahmen finanziell entlastet.
„Wir verbinden konsequenten Umwelt- und Ressourcenschutz mit wirtschaftlicher Vernunft und Bürokratieabbau. Das ist moderne Wasserpolitik für Bayern. Der Wassercent setzt Anreize zum sorgsamen Umgang mit unserem Grundwasser und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Einnahmen direkt in den Schutz unserer Lebensgrundlagen investiert werden“, erklärt Andreas Schalk.
Mit der Einführung des Wassercentes setzt Bayern ein klares Zeichen für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser. Ziel bleibt eine sichere, saubere und bezahlbare Wasserversorgung – heute und für kommende Generationen.