Die Entscheidung, die Übertragung des aktuellen Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern zeitlich zu verschieben, hat verständlicherweise viele Fragen aufgeworfen. Besonders häufig wird dabei die Frage gestellt, warum die Abgeordnetenentschädigung im Bayerischen Landtag gleichzeitig ansteigt. Diese Frage ist berechtigt und verdient eine sachliche Antwort.
Zunächst ist festzuhalten: Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung erfolgt nicht durch eine jährliche politische Entscheidung der Abgeordneten selbst. Vielmehr ist sie im Bayerischen Abgeordnetengesetz langfristig geregelt und an die allgemeine Einkommensentwicklung in Bayern gekoppelt. Die Anpassung erfolgt automatisch und orientiert sich an der Entwicklung der Arbeitnehmerentgelte im Freistaat. Maßgeblich ist dabei die wirtschaftliche Entwicklung des Vorjahres. Dadurch wird verhindert, dass Abgeordnete regelmäßig über ihre eigene Vergütung abstimmen und diese nach politischen Opportunitäten verändern können.Anders verhält es sich bei der Beamtenbesoldung. Hier ist der verfassungsrechtliche Maßstab die sogenannte amtsangemessene Alimentation. Diese muss dauerhaft gewährleistet sein. Nach eingehender Prüfung ist die Staatsregierung zu dem Ergebnis gekommen, dass dies auch mit einer zeitlich verzögerten Übertragung des Tarifergebnisses weiterhin sichergestellt werden kann.
Die Entscheidung zur Verschiebung der Besoldungsanpassung ist vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage getroffen worden. Bayern verfolgt weiterhin das Ziel, wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Sicherheit, Infrastruktur und Wirtschaft ohne neue Schulden zu ermöglichen. Da die Personalausgaben einen erheblichen Anteil des Staatshaushalts ausmachen, konnten auch sie von den notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen nicht vollständig ausgenommen werden.
Mir ist bewusst, dass viele Beamtinnen und Beamte diese Entscheidung kritisch sehen. Diese Reaktion kann ich nachvollziehen. Gleichzeitig darf nicht übersehen werden, dass Bayern in den vergangenen Jahren erhebliche Verbesserungen für den öffentlichen Dienst umgesetzt hat. Seit 2013 wurden Tarifabschlüsse regelmäßig auf die Beamtenbesoldung übertragen. Hinzu kamen Verbesserungen bei Familien- und Ortszuschlägen, die Anhebung der Eingangsbesoldung sowie zahlreiche strukturelle Verbesserungen. Insgesamt hat der Freistaat in den vergangenen 15 Jahren mehr als 40 Milliarden Euro zusätzlich in Besoldung und Stellen investiert.
Die zeitliche Verschiebung der Besoldungsanpassung ist deshalb keine grundsätzliche Abkehr von dieser Politik. Bayern steht weiterhin zu einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst und zu einem starken Berufsbeamtentum. Die Besoldungsanpassung wird erfolgen – wenn auch zu einem späteren Zeitpunkt.
Mir ist wichtig, die Hintergründe dieser Entscheidung offen und transparent darzulegen. Auch künftig werde ich mich dafür einsetzen, dass der öffentliche Dienst in Bayern ein attraktiver Arbeitgeber bleibt und die Beschäftigten die Wertschätzung erfahren, die sie für ihre wichtige Arbeit verdienen.