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Reform des Bayerischen Jagdgesetzes: Mehr Verantwortung vor Ort, weniger Bürokratie

25.03.2026 | Frank Stöckert - Büro Andreas Schalk | Ansbach/München

Mit der Reform des Bayerisches Jagdgesetz wurde ein seit Jahren intensiv diskutiertes Thema neu geordnet und praxisnah weiterentwickelt. Ziel war es, die Interessen von Jägerschaft, Waldbesitzern und Gesellschaft besser in Einklang zu bringen – ohne das bewährte System grundsätzlich zu verändern. Die CSU-Landtagsfraktion hat dabei wichtigwe Schwerpunkte gesetzt.

„Wir haben bewusst auf eine ideologische Überfrachtung verzichtet und stattdessen eine ausgewogene, praxistaugliche Lösung geschaffen. Entscheidend ist: Mehr Verantwortung im Revier, weniger Bürokratie und klare, verlässliche Regeln", wie der Ansbacher Stimmkreisabgeordnete Andreas Schalk betont. Ein zentraler Punkt der Reform ist die Stärkung der Verantwortung vor Ort. Künftig können Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer beim Rehwild freiwillig auf den Abschussplan verzichten. Eine einfache Anzeige bei der Behörde genügt. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung hoch. Ein jährlicher Waldbegang wird verpflichtend, Transparenz über die Abschusszahlen ist sicherzustellen und bei hoher Verbissbelastung sind konkrete Jagdkonzepte erforderlich.

„Wir setzen auf Vertrauen in die Praxis vor Ort. Diejenigen, die täglich mit Wald und Wild arbeiten, wissen am besten, was notwendig ist", zeigt sich Andreas Schalk mit der neuen Regelung zufrieden.

Auch bei den Jagdzeiten wurde ein tragfähiger Kompromiss gefunden. So beginnt die Jagdzeit für Rehböcke und Schmalrehe künftig bereits am 16. April. Hintergrund ist die zunehmend frühere Vegetationsentwicklung. Wichtig dabei: Die frühere Jagd ist eine Möglichkeit – keine Verpflichtung. „Wir schaffen Flexibilität, ohne Zwang auszuüben. Das ist ein entscheidender Unterschied“, so Schalk.

Die Reform reagiert auch auf konkrete Herausforderungen in Landwirtschaft und Siedlungsräumen. So wurden unter anderem die Jagdzeiten für Grau- und Kanadagänse, Ringeltauben, Steinmarder und Dachs angepasst, um Schäden wirksam begegnen zu können. Mit Blick auf neue Herausforderungen wurden Wolf und Goldschakal in das Jagdrecht aufgenommen – allerdings bewusst begrenzt. Die Reform schafft eine rechtliche Grundlage, um bei Bedarf regulierend eingreifen zu können, ohne den Artenschutz grundsätzlich in Frage zu stellen. „Wir handeln hier mit Augenmaß: Schutz und Nutzung müssen in ein vernünftiges Gleichgewicht gebracht werden“, betont Schalk.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entbürokratisierung. Die Reform bringt zahlreiche Erleichterungen: weniger Schriftformerfordernisse, stärkere Digitalisierung, klare rechtliche Grundlagen für Wildtierrettung (z. B. Drohneneinsatz), Vereinfachungen in der Ausbildung. Auch Freiflächen-Photovoltaikanlagen gelten künftig nicht mehr automatisch als befriedete Bezirke und bleiben damit Teil des Jagdgebiets.

Die Reform fügt sich in bestehende Initiativen wie den Waldumbau ein und unterstützt den Schutz unserer Wälder mit praktikablen jagdlichen Instrumenten. „Für die Praxis bedeutet die Reform vor allem eines: mehr Handlungsspielraum vor Ort – bei gleichzeitig hoher Verantwortung für unsere Kulturlandschaft. Genau dieser Ausgleich macht das Gesetz zukunftsfähig", wie der Abgeordnete bilanziert.