Im Rahmen der Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf für das Vierte Modernisierungsgesetz Bayern hat der Landtag einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau gemacht. In meiner Rede vor dem hohen Haus habe ich nochmal deutlich gemacht: Das Gesetz ist ein weiterer Baustein, um Verfahren zu vereinfachen und Verwaltung, Wirtschaft sowie Kommunen spürbar zu entlasten.
Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs hatte Staatsminister Florian Herrmann das zentrale Ziel formuliert:„Wir bauen Hürden ab, geben Freiräume zurück und schaffen Vertrauen in die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und Unternehmen. Der entscheidende Grundgedanke ist: weniger Staat, mehr Eigenverantwortung.“
Nach den Beratungen im Landtag und in den Ausschüssen steht für mich fest: Dieses Ziel werden wir mit dem 'Vierten Modernisierungsgesetz' erreichen!
Schnellere Verfahren in der Landesplanung
Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Vereinfachung der Landesplanung. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen – etwa bei Energieprojekten oder beim Wohnungsbau.
Dazu wird unter anderem der Landesplanungsbeirat verkleinert, um seine Arbeitsfähigkeit zu verbessern. Gleichzeitig bleiben die Beteiligungsrechte der Verbände vollständig erhalten.
Weniger Bürokratie durch Abbau von Berichtspflichten
Ein weiterer zentraler Punkt ist der Abbau gesetzlich vorgeschriebener Berichtspflichten. In verschiedenen Bereichen – etwa bei Gleichstellung, Natur oder Mittelstand – werden turnusmäßige Berichte gestrichen oder reduziert.
Viele dieser Berichte sind ursprünglich mit guten Absichten eingeführt worden. In der Praxis binden sie jedoch enorme Kapazitäten in den Verwaltungen. Häufig werden umfangreiche Berichte erstellt, die anschließend kaum genutzt werden.
Der Landtag kann weiterhin jederzeit Berichte anfordern. Entscheidend ist, dass Berichte dort erstellt werden, wo sie wirklich sinnvoll sind und uns bei politischen Entscheidungen helfen – nicht dort, wo sie lediglich eine Formalie darstellen.
Mehr Handlungsspielraum für Kommunen
Besondere Bedeutung hat auch die Änderung beim Begriff „Stand der Technik“, der bisher an vielen Stellen im Landesrecht festgeschrieben war. Diese Formulierung führte oft dazu, dass automatisch der jeweils technisch höchste Standard umgesetzt werden musste – mit erheblichen Kostenfolgen.
Künftig entfällt dieser Zwang.
Der Verweis auf den ‚Stand der Technik‘ klingt zwar modern, führt in der Praxis aber häufig zu Kostensteigerungen und längeren Verfahren. Kommunen könnten künftig selbst entscheiden, welcher technische Standard im konkreten Fall sinnvoll und wirtschaftlich sei.
Weiterer Schritt beim Bürokratieabbau
Das 'Vierte Modernisierungsgesetz' ist Teil eines größeren Reformprozesses: Mit diesem Gesetz gehen wir einen weiteren konkreten Schritt beim Bürokratieabbau. Wir entlasten Verwaltung, Wirtschaft und Kommunen spürbar und schaffen mehr Pragmatismus in staatlichen Verfahren.
Auch künftig wird sich die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag dafür einsetzen, staatliche Abläufe einfacher, schneller und effizienter zu gestalten.