Aktuelles

Alle Neuigkeiten auf einen Blick.

Mehr Eigenverantwortung für Grundbesitzer und Jägerschaft

Bayerisches Kabinett stellt Weichen für neues Jagdgesetz

11.09.2025 | Frank Stöckert - Büro Andreas Schalk | München

Das Bayerische Kabinett hat die Eckpunkte für eine grundlegende Novellierung des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen. Die Staatsregierung stellt damit die Weichen für ein modernes, praxisnahes und ausgewogenes Jagdrecht, das sowohl den Schutz der heimischen Tierwelt als auch die Interessen von Eigentümern, Jägern und nachhaltiger Waldwirtschaft berücksichtigt.

"Das Jagdgesetz in Bayern stammt in wesentlichen Teilen noch aus einer Zeit, in der viele der heutigen Herausforderungen nicht absehbar waren. Mit den jetzt beschlossenen Eckpunkten wird die Grundlage für ein zeitgemäßes Regelwerk geschaffen. Mehr Vertrauen und weniger Vorgaben, Entlastungen bei der Bürokratie, mehr Eigenverantwortung und Kontrolle nur dort, wo es zwingend notwendig ist“, betont hierzu der CSU-Landtagsabgeordnete Andreas Schalk. 

So beinhaltet der Entwurf die Möglichkeit, zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen auf eine behördliche Abschussplanung zu verzichten. Zum Beispiel wenn ein verpflichtender jährlicher Waldbegang der Jagdgenossenschaft durchgeführt wird und eine Einigung mit der Jagdgenossenschaft besteht, in welcher Form über den Reh-Abschuss informiert wird. Vorgesehen ist ferner, dass in Bereichen, die beim forstlichen Gutachten wiederholt als „rot“ bewertet wurden, zudem ein geeigneter Abschussnachweis festgelegt werden muss. Das forstliche Gutachten bleibt damit weiterhin eine wichtige Grundlage zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldverjüngung. Die Kontrolle des Rehwild-Abschusses ist nur als ultima ratio vorgesehen.

Besondere Bedeutung kommt auch der Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins bayerische Jagdrecht zu. Die zunehmende Ausbreitung dieser Konfliktarten hat in den vergangenen Jahren zu wachsenden Spannungen geführt. Nachdem auf europäischer Ebene im Juli 2025 der Schutzstatus des Wolfs abgesenkt wurde, bereitet Bayern nun landesrechtlich die Voraussetzungen für eine nachhaltige und mit EU-Vorgaben vereinbare Bestandsregulierung vor. Auch die Zeiten zur Bejagung des Rehwilds werden an die Praxis angepasst. Bei Schmalrehen soll zukünftig die Bejagung vom 16. April bis 15. Januar möglich sein, bei Rehböcken vom 16. April bis 15. Oktober und bei Kitzen und Geißen vom 1. September bis 15. Januar.

"Das neue Jagdgesetz trägt klar die Handschrift der CSU-Fraktion. Es wurde ein sorgfältig abgewogener Kompromiss gefunden, der den unterschiedlichen Interessen gerecht wird. Unser Ziel ist ein Jagdgesetz, das die Balance wahrt zwischen Naturschutz, Eigentumsrechten und nachhaltiger Forstwirtschaft. Das ist mit dem Entwurf sehr gut gelungen“, so Schalk.