Hohe Wellen schlägt derzeit der Entwurf für ein eigenes Bayerisches Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG). Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat das Regelwerk initiiert, um veraltete Regelungen zu modernisieren, Bürokratie abzubauen und den unterschiedlichen Interessen von Verbrauchern, Beschäftigten und dem Handel gerecht zu werden. Noch stehen die Beratungen in den Gremien des Bayerischen Landtags allerdings aus.
Kernpunkte des neuen Gesetzes sind die Beibehaltung der allgemeinen Öffnungszeiten, die generelle Schließung an Sonn- und Feiertagen und die Förderung digitaler Kleinstsupermärkte. Geschäfte dürfen damit weiterhin von Montag bis Samstag zwischen 6 und 20 Uhr öffnen. Die generelle Schließung an Sonn- und Feiertagen bleibt hingegen bestehen, um den verfassungsrechtlich geschützten Sonntag als Ruhetag zu wahren. "Wir sind mit der Regelung bereits an das Äußerste gegangen, um so viel Handlungsfreiheit wie möglich zu gewährleisten. Mehr ist mit Hinblick auf den verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutz von Sonn- und Feiertagen aktuell nicht drin", erklärt hierzu der Landtagsabgeordnete Andreas Schalk. Städte und Gemeinden könnten jährlich allerdings bis zu acht anlasslose Einkaufsnächte bis 24 Uhr veranstalten. Zudem dürften einzelne Geschäfte bis zu vier eigene verlängerte Verkaufsabende pro Jahr organisieren, um besondere Einkaufserlebnisse zu schaffen.Ferner ermöglicht das neue Ladenschlussrecht den durchgehenden Betrieb von digitalen Kleinstsupermärkten mit einer Verkaufsfläche bis zu 150 Quadratmetern. Diese könnten auch während der allgemeinen Ladenschlusszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen geöffnet bleiben, wie Schalk erklärt. "Das Gesetzgebungsverfahren steht derzeit noch am Anfang. Das Parlament und die Ausschüsse wurden ebenfalls noch nicht beteiligt. Zahlreiche Kommunen und Einzelhändlern sind allerdings mit Verbesserungsvorschlägen bereits auf mich zugegangen, die ich gerne in die Beratungen miteinbringe. Insbesondere hinsichtlich des Umfangs der Verkaufsfläche für Kleinstsupermärkte besteht Anpassungsbedarf. Das werden wir in der Fraktion nochmal besprechen", versichert der Abgeordnete in diesem Zusammenhang.
Grundsätzlich verfolge die CSU mit diesen Anpassungen das Ziel, den Einzelhandel zu stärken, den Kommunen mehr Gestaltungsspielraum zu geben und gleichzeitig den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und sozialen Schutzbedürfnissen müsse letzendlich gewahrt bleiben, so Schalk.