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Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen 2024

Landkreis Ansbach unter den geförderten Regionen

08.11.2024 | Ansbach/München

Der Freistaat Bayern steht fest an der Seite seiner Kommunen – und verschafft ihnen zusätzlichen Spielraum. Der kommunale Finanzausgleich liegt 2024 trotz enormer Herausforderungen des Staatshaushalts mit rund 11,4 Mrd. Euro erneut auf einem Spitzenniveau. Dies sind 1,9 Prozent bzw. 213 Mio. Euro mehr als noch im Jahr 2023, wie das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat heute bekanntgegeben hat. 

Der Landkreis Ansbach zählt dabei zu den im Rahmen der Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen des Freistaats geförderten Regionen und erhält als einziger Landkreis in Mittelfranken 100.000 Euro zusätzlich zur sonstigen Unterstützung des Freistaats, die die Kommunen zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben und für wichtige Investitionen erhalten.

Bayernweit werden über 100 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen ausbezahlt. Mit Bedarfszuweisungen können die kommunalen Haushalte bei einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung konsolidiert oder besondere Belastungen ausgeglichen werden. Stabilisierungshilfen helfen strukturschwachen Kommunen bei der Schuldentilgung. Die Mittel werden jedes Jahr von einem Verteilerausschuss vergeben. Diesem Ausschuss gehören das Finanzministerium und das Innenministerium an, sowie alle vier kommunalen Spitzenverbände - also der Gemeindetag, der Städtetag, der Landkreistag und der Bezirketag.

„Insgesamt mehr als jeder vierte Euro aus dem bayerischen Staatshaushalt fließt in die bayerischen Kommunen“, berichtet der Landtagsabgeordnete Andreas Schalk zu der nun erfolgten Bekanntgabe der Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen. „Wir wollen, dass die Kommunen ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen können. Damit es sich auch in Zukunft überall in Bayern gut leben lässt“, betont Schalk das große Engagement des Freistaats zur Unterstützung der kommunalen Ebene.