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Sonderförderprogramm für Abwasserteichanlagen

09.01.2017

Für Kommunen, die ihre Abwasserteichanlagen nachrüsten müssen oder an eine leistungsfähige Kläranlage anschließen, gibt es in den nächsten Jahren die Möglichkeit einer Sonderförderung, so die Landtagsabgeordneten Jürgen Ströbel, Manuel Westphal und Andreas Schalk.

Aufgrund der EU-Wasserrahmenrichtlinie müssen an sensiblen Gewässern im ländlichen Raum häufig erstmals strengere Anforderungen erfüllt werden, die eine Nachrüstung oder Auflassung der Kläranlagen erfordern. Dies betrifft vor allem Kommunen, die eine Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für bestehende Einleitungen aus belüfteten oder unbelüfteten Abwasserteichanlagen der Größenklasse 1, also bei 50 bis 999 Einwohnerwerten, benötigen.

 

Um sensible Gewässer durch Reduzierung der Nährstoffbelastung zu schützen, werden kommunale Betreiber durch das Sonderförderprogramm bei der baulichen Nachrüstung oder dem Anschluss an eine leistungsfähige Kläranlage unterstützt. Dabei ist die Förderung auf bestehende Abwasserteichanlagen der Größenklasse 1 ohne technische Zwischenstufe beschränkt.

 

Die Abgeordneten bekräftigen: „Gerade für kleinere Gemeinden im ländlichen Raum ist die Ertüchtigung der lokalen Kläranlagen ein wichtiges Thema. Viele Kommunen bei uns in der Region verfügen über eine Abwasserteichanlage. Von den 174 Kläranlagen in der Stadt und dem Landkreis Ansbach sind 49 Prozent Abwasserteichanlagen der Größenklasse 1 ohne technische Zwischenstufe. Das Sonderprogramm unterstützt sie dabei, ihre Anlagen an die neuen Anforderungen anzupassen.“ 

 

Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der Art des Vorhabens. Wird eine bauliche Nachrüstung durchgeführt, beträgt die Förderung 250 Euro je Einwohnerwert und maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Beim Anschluss an eine leistungsfähigere Kläranlage richtet sich die Förderung nach der Länge des zu bauenden Kanals. Bei einem Verbundkanal beträgt die Zuwendung 150 Euro pro erstmalig gebauten Meter Abwasserkanal. Höchstgrenze ist hierbei 500.000 Euro. 

 

„Das Sonderprogramm ist zum 21. November 2016 in Kraft getreten. Es wird am 31. Dezember 2019 enden. Für weitere Einzelheiten stehen den Kommunen die Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes zur Verfügung“, so Ströbel, Westphal und Schalk.

Andreas Schalk MdL

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