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Staatsregierung stellt Konzept zum Baukindergeld vor

17.01.2017 | Ansbach

Die Bayerische Staatsregierung hat die Forderung nach der Einführung eines Baukindergeldes beschlossen. Die Landtagsabgeordneten Jürgen Ströbel, Manuel Westphal und Andreas Schalk begrüßen dieses Vorhaben, da davon gerade auch Familien im ländlichen Raum profitieren könnten

Bei dem bayerischen Konzept eines Baukindergeldes soll pro steuerlich berücksichtigungsfähigem Kind, das im Haushalt der Eltern wohnt, in einem 10-jährigen Begünstigungszeitraum jährlich 1.200 Euro als Zulage bezahlt werden, wenn selbstgenutztes Wohneigentum im gesamten Bundesgebiet gebaut oder erworben wird. Das Baukindergeld wird aus dem Einkommensteueraufkommen finanziert wie früher die Eigenheimzulage.

 

Im Gegensatz zum Vorschlag der Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks vom November des vergangenen Jahres beinhaltet der Vorschlag der Bayerischen Staatsregierung ein deutlich höheres Förderniveau und berücksichtigt mit dem 10-jährigen Förderzeitraum unterschiedliche Lebenspläne.

 

„Eine Familie mit drei Kindern würde nach dem bayerischen Konzept ein Baukindergeld von bis zu 36.000 Euro erhalten. Beim Vorschlag der Bundesbauministerin gäbe es nur einen Zuschuss von 20.000 Euro“, verdeutlichen die Abgeordneten. 

 

Ströbel, Westphal und Schalk weiter: „Außerdem würde der Fördervorschlag der Staatsregierung flächendeckend gelten und nicht nur für Ballungsräume. Auch der ländliche Raum würde also nachhaltig von einem derartigen Programm profitieren! Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat schätzt, dass mit Hilfe des Baukindergeldes von 2019 bis 2021 allein in Bayern der Bau beziehungsweise der Erwerb von mehr als 100.000 Wohnungen gefördert werden könnte.“

Andreas Schalk MdL

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