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Bessere Förderung für Hochwasserschutzmaßnahmen

11.01.2017

Die Fördertatbestände im nichtstaatlichen Wasserbau, die in der Richtlinie für Zuwendungen zu wasserrechtlichen Vorhaben (RZWas) geregelt sind, wurden nach den Starkregen- und Sturzflutereignissen des vergangenen Jahres erneut überprüft. „Gerade für unsere Region ergeben sich daraus enorme Verbesserungen für den Hochwasserschutz“, teilen die Landtagsabgeordneten Jürgen Ströbel, Manuel Westphal und Andreas Schalk mit.

Bei den Ereignissen des vergangenen Sommers, die zum Teil auch unsere Region betroffen haben, zeigte sich, dass in sehr vielen Fällen gerade an den Gewässern dritter Ordnung die Vorsorgemaßnahmen nicht in ausreichendem Umfang vorhanden waren. Aus diesem Grund wurden Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Rahmen des nichtstaatlichen Wasserbaus mit attraktiven Fördersätzen versehen.

 

„Die Kommunen in unserer Region profitieren besonders davon, dass Räume mit besonderem Handlungsbedarf eine zusätzliche Förderung beim Bau von innerörtlichen Schutzmaßnahmen erhalten. Zu der regelmäßigen 50 Prozent Förderung kommt dann noch eine zusätzliche Förderung von 15 Prozent hinzu“, verdeutlichen die Landtagsabgeordneten.

 

Darüber hinaus wird die Ermittlung von Überschwemmungsgebieten, die Sicherheitsüberprüfung von kommunalen Stauanlagen, die Erstellung von Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepten sowie Gefährdungsbetrachtungen für bestehende Siedlungen an Gewässern in Zukunft mit dem maximalen Fördersatz der RZWas von 75 Prozent förderfähig. Dieser Fördersatz gilt auch für das Hochwasser-Audit, womit die Kommunen eine regelmäßige Überprüfung der Vorbereitung auf Hochwasser durchführen können.

 

Ebenfalls den Höchstsatz erhalten die Kommunen bei Maßnahmen, die in der Fläche, auf Feuchtflächen oder in Bachauen Verbesserungen zur Hochwasserrückhaltung erzeugen können.

 

Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Anlagensicherheit mit 50 Prozent gefördert, zum Beispiel die Nachrüstung eines veralteten Hochwasserrückhaltebeckens. Außerdem wird die Soforthilfe im Falle eines Hochwassers, so zum Beispiel die Dokumentation von Schäden, mit 45 Prozent Förderung unterstützt.

 

„Die verbesserten Fördertatbestände sind für die Kommunen in hochwassergefährdeten Gebieten mit Sicherheit sehr hilfreich“, bekräftigen die Landtagsabgeordneten. „Da unsere Region unter die Kulisse des Raums mit besonderem Handlungsbedarf fällt, können wir von sehr guten Fördersätzen profitieren. Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um unsere bewohnten, aber auch die landwirtschaftlichen Flächen nachhaltig vor Hochwasser zu schützen.“

Andreas Schalk MdL

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